Mit Entscheidung des Ministerrades vom 10. Oktober gelten für das gesamte Land die verschärften Vorschriften der so genannten „gelben Zone”. Eine Ausnahme bilden Bezirke mit der höchsten Anzahl an COVID-19 Infizierten, die sich in der „roten Zone” befinden. Das bedeutet, das das Bedecken von Mund und Nase im ganzen Land zur Pflicht wird.