Direkt zum Inhalt

"Gelbe Zone" im ganzen Land

09.10.2020
Gelbe Zone" im ganzen Land
Żółta strefa w Szczecinie

Mit Entscheidung des Ministerrades vom 10. Oktober dieses Jahres (Samstag) gelten für das gesamte Land die verschärften Vorschriften der so genannten „gelben Zone”. Eine Ausnahme bilden Bezirke mit der höchsten Anzahl an COVID-19 Infizierten, die sich in der „roten Zone” befinden. Das bedeutet, das das Bedecken von Mund und Nase im ganzen Land zur Pflicht wird.

 

Die Stadt Stettin ist in ständigem Kontakt mit der Hygienebehörde und wie bisher werden wir gemäß den Vorschriften handeln (dies betrifft städtische Veranstaltungen oder Kultureinrichtungen). Darüber hinaus werden Patrouillen der Stadtpolizei durch Tonemissionen aus Streifenwagen an die geltenden Einschränkungen erinnern. Wir appellieren an die Einwohner um Vernunft und Verantwortungsbewusstsein. Nur so können wir den Eintritt in die  „rote Zone” vermeiden, wo die Einschränkungen um ein Vielfaches größer sind.

Nachfolgend die Restriktionen für die Einwohner in der  „gelben Zone”:

Masken:

- verpflichtend im öffentlichen Raum

- eine Ausnahme bilden Wälder, Parks, Strände, Botanische Gärten und Grünanlagen

Kulturveranstaltungen:

- in Räumen max. 25% der Zuschauer

-  im Freien 100 Personen (unter der Bedingung 1 Person auf 5 m2)

Sportveranstaltungen:

- max. 25% der Zuschauer

Gastronomie:

- 1 Person auf 4m2

Kinos:

- max. 25% der Zuschauer

Fitnessstudios:

- 1 Person auf 7 m2

Organisation von Kongressen und Messen:

- 1 Person auf 4m2

Hotels

- zugelassen, mit Ausnahme von Clubs und Diskotheken

Rummel, Vergnügungsparks, Erholungsparks

- 1 Person auf 10m2

Sanatorien, Reha – Einrichtungen , Kureinrichtungen:

- bei negativen Corona – Test max. 6 Tage vor Reha – Beginn

Versammlungen:

- max. 150 Personen

Kirchen:

- im Inneren Maskenpflicht

- im Außenbereich 1,5 m Abstand oder Maske

Hochzeiten und Feiern:

- max. 100 Personen

Öffentlicher Transport:

- 100% der Sitzplätze oder 50% der Sitzplätze und  50% der Stehplätze

- Maskenpflicht

Handel

- Handschuhe/Desinfektion

Nachtclubs, Diskotheken

- Verbot der Öffnung

Kosmetik- und Friseursalons, Tattoo - Studios:

- es darf nur das Servicepersonal und der Kunde anwesend sein

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der  Regierung.

 

Die neuesten Informationen zu Maßnahmen der Stadt gegen den Coronavirus sind erhältlich auf der spezielle eingerichteten Internetseite: koronawiruhttp://www.koronawirus.szczecin.eu/s.szczecin.eu