"Gelbe Zone" im ganzen Land
09.10.2020Mit Entscheidung des Ministerrades vom 10. Oktober dieses Jahres (Samstag) gelten für das gesamte Land die verschärften Vorschriften der so genannten „gelben Zone”. Eine Ausnahme bilden Bezirke mit der höchsten Anzahl an COVID-19 Infizierten, die sich in der „roten Zone” befinden. Das bedeutet, das das Bedecken von Mund und Nase im ganzen Land zur Pflicht wird.
Die Stadt Stettin ist in ständigem Kontakt mit der Hygienebehörde und wie bisher werden wir gemäß den Vorschriften handeln (dies betrifft städtische Veranstaltungen oder Kultureinrichtungen). Darüber hinaus werden Patrouillen der Stadtpolizei durch Tonemissionen aus Streifenwagen an die geltenden Einschränkungen erinnern. Wir appellieren an die Einwohner um Vernunft und Verantwortungsbewusstsein. Nur so können wir den Eintritt in die „rote Zone” vermeiden, wo die Einschränkungen um ein Vielfaches größer sind.
Nachfolgend die Restriktionen für die Einwohner in der „gelben Zone”:
Masken:
- verpflichtend im öffentlichen Raum
- eine Ausnahme bilden Wälder, Parks, Strände, Botanische Gärten und Grünanlagen
Kulturveranstaltungen:
- in Räumen max. 25% der Zuschauer
- im Freien 100 Personen (unter der Bedingung 1 Person auf 5 m2)
Sportveranstaltungen:
- max. 25% der Zuschauer
Gastronomie:
- 1 Person auf 4m2
Kinos:
- max. 25% der Zuschauer
Fitnessstudios:
- 1 Person auf 7 m2
Organisation von Kongressen und Messen:
- 1 Person auf 4m2
Hotels
- zugelassen, mit Ausnahme von Clubs und Diskotheken
Rummel, Vergnügungsparks, Erholungsparks
- 1 Person auf 10m2
Sanatorien, Reha – Einrichtungen , Kureinrichtungen:
- bei negativen Corona – Test max. 6 Tage vor Reha – Beginn
Versammlungen:
- max. 150 Personen
Kirchen:
- im Inneren Maskenpflicht
- im Außenbereich 1,5 m Abstand oder Maske
Hochzeiten und Feiern:
- max. 100 Personen
Öffentlicher Transport:
- 100% der Sitzplätze oder 50% der Sitzplätze und 50% der Stehplätze
- Maskenpflicht
Handel
- Handschuhe/Desinfektion
Nachtclubs, Diskotheken
- Verbot der Öffnung
Kosmetik- und Friseursalons, Tattoo - Studios:
- es darf nur das Servicepersonal und der Kunde anwesend sein
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Regierung.
Die neuesten Informationen zu Maßnahmen der Stadt gegen den Coronavirus sind erhältlich auf der spezielle eingerichteten Internetseite: koronawiruhttp://www.koronawirus.szczecin.eu/s.szczecin.eu